Überblick über eine International Marshall Islands Company (IBC)
Eine International Marshall Islands Corporation (IBC), bekannt als National Non-Resident Corporation (NRDC), ist die wichtigste Fahrzeug zur Gründung einer Offshore-Gesellschaft national .
Seine starke Anziehungskraft ist auf eine Reihe einzigartiger Vorteile zurückzuführen, die den Offshore-Gesellschaften der Marshall-Inseln eine beispiellose Bandbreite an Geschäftsmöglichkeiten bieten.
Zum Beispiel kann ein Unternehmen der Marshall-Inseln an die Börse gehen, Kapital beschaffen, Transaktionen mit Dritten durchführen, als Investitionsberater fungieren und alle Geschäfte außer Bank-, Treuhand-, Versicherungs- oder Glücksspielgeschäfte tätigen.
Marshall-Inseln Gesellschaftsrecht
Ein nicht-ansässiges inländisches Unternehmen wird von der Gesetz über Marshall-Insel-Vereinigungen von 1990 Das neue Gesetz wird alle nicht ansässigen Unternehmen von der Zahlung jeglicher Art von lokalen Steuern befreien.
Die Offshore-Gerichtsbarkeit hat eine modernisiertes Gesellschaftsrecht das Elemente aus den USA und Großbritannien vereint und es zu einem erstklassigen Offshore-Finanzzentrum macht.
Die Marshall-Inseln verfügen über eine außergewöhnliche Gesetzgebung zum Schutz von Vermögenswerten und weigern sich seit langem, mit der OECD bei einem Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen zusammenzuarbeiten.
Nicht-ansässige Unternehmen sind auch nicht verpflichtet, geprüfte Jahresabschlüsse und Jahresberichte einzureichen oder Finanzunterlagen, die Kontaktdaten ihrer Eigentümer oder eines Aktionärs des Unternehmens vorzulegen, wobei alle Einzelheiten vertraulich bleiben.
Obwohl die Gerichtsbarkeit der Marshall-Inseln weitgehend unbekannt ist, ist sie nach wie vor eines der besten Offshore-Finanzziele im Pazifik.
Vorteile einer Gesellschaft der Marshall-Inseln
- Keine Steuern irgendwelcher Art
- Tropisches Reiseziel
- Nur ein Direktor ist erforderlich
- Eindeutiges Eigentum ist möglich
- Modernes Gesellschaftsrecht
- Flexible Unternehmensstruktur
- Kein öffentliches Register der leitenden Angestellten von Unternehmen, einschließlich Direktor, Aktionär und Sekretär.
- Dienstleistungen für Kandidaten sind verfügbar.
- Neues kostenloses Lastschriftverfahren
- Niedrige Kosten
- Englisch ist die offizielle Sprache
- Der Name des Unternehmens kann in jeder Sprache unter Verwendung des lateinischen Alphabets angegeben werden.
- Breite Palette von Geschäftsmöglichkeiten
- Vertraulichkeit für Direktoren und wirtschaftliche Eigentümer gewährleistet
- Keine Buchprüfung erforderlich
- Keine Verpflichtung zur Einreichung von Konten oder Jahresabschlüssen bei der Regierung
- Kein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen
- Sitzungen sind nicht notwendig
- Keine Devisenkontrolle
- Stabile wirtschaftliche und politische Rechtsprechung
- Hoch angesehener Offshore-Markt
- Viele verschiedene Arten von Aktien können ausgegeben werden
Hauptverwendungszwecke von Offshore-Gesellschaften
- Vermögensverwaltung und -schutz
- Steueroptimierung
- Eigentum an Immobilien
- Halten von Wertpapieren und Bankkonten
- Treuhand und Nachlassplanung
- Internationaler Austausch
- Besitz von Patenten und Warenzeichen
- Schiffe halten
Hauptmerkmale einer Marshallinseln Offshore-CBI-Gesellschaft
Marshallinseln-Gesellschaft | Details zum Unternehmen |
Allgemein | |
Art der Entität | CBI oder gebietsfremde nationale Gesellschaft |
Art des Gesetzes | Gewohnheitsrecht |
Geführt von | Der Association Act 1990 beinhaltet: Business Corporation Gesetz über Handelsgesellschaften |
Zentrale bei Marshall-Inseln | Ja |
Vorgegründete Unternehmen verfügbar | Ja |
Unsere Zeit, ein neues Unternehmen zu gründen | 1-3 Arbeitstage |
Mindestgebühren der Regierung (ohne Steuern) | 450 $ US |
Besteuerung von Unternehmen | Nein |
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen | Nein |
Aktienkapital oder gleichwertig | |
Standard-Währung | US-Dollars |
Erlaubte Währungen | Alle |
Minimum bezahlt | USD $ 1 |
Normalerweise erlaubt | 50.000 USD |
Zugelassene Inhaberaktien | Ja |
Aktien ohne Nennwert erlaubt | Ja |
Direktoren | |
Mindestanzahl | A |
Räumlichkeiten erforderlich | Nein |
Öffentlich zugängliche Dokumente | Nein |
Ort der Sitzungen | Überall |
Autorisierter Vorstand | Ja |
Aktionäre | |
Mindestanzahl | A |
Öffentlich zugängliche Dokumente | Nein |
Autorisierter Firmenaktionär | Ja |
Ort der Sitzungen | Überall |
Unternehmenssekretär | |
Obligatorisch | Ja |
Lokal oder qualifiziert | Nein |
Konten | |
Voraussetzungen für ihre Vorbereitung | Ja |
Audit-Anforderungen | Nein |
Anforderungen für die Einreichung von Konten | Nein |
Öffentlich zugängliche Konten | Nein |
Wiederkehrende Kosten für die Regierung | |
Jährliche Mindeststeuer | 450 USD |
Gebühren für die jährliche Rückgabe | N / A |
Andere | |
Erfordernis, einen Jahresbericht einzureichen | Nein |
Migration des Wohnsitzes erlaubt | Ja |
Marshall-Inseln Offshore-Gesellschaftsgründungspakete
Verstanden:
- Registrierungsgebühren der Regierung (erstes Jahr)
- Adresse des Hauptsitzes (erstes Jahr)
- Dienstleistungen eines registrierten Agenten (erstes Jahr)
- Sekretariat für betriebliche Instandhaltung
- Gründungsurkunde
- Memo und Statuten
- Ernennung der ersten Direktoren
- Aktionen mit Vorstandszustimmung
- Aktienzertifikate
- Register der Verwalter
- Register der Amtsträger
- Register der Aktionäre
- Kostenlose Konsultationen per Telefon und / oder E-Mail
Gründungsanforderungen der Marshall-Inseln für eine Offshore-Gesellschaft
Die Registrierungsanforderungen für Unternehmen auf den Marshall-Inseln sind sehr einfach und unkompliziert. Die Gerichtsbarkeit der Marshall-Inseln verwendet eine einzige Gesellschaft, um alle ihre nicht ansässigen Gesellschaften zu gründen. Die folgenden Informationen sind erforderlich, um den Prozess abzuschließen, zusammen mit den entsprechenden Gebühren und Statuten:
- Name des Unternehmens
- Anzahl der Aktien und Struktur
- Kopie der Reisepässe
- Kontaktdaten und physische Adresse
Marshall-Inseln Steuer auf ein internationales Unternehmen
Für inländische Unternehmen, die nicht auf den Marshall-Inseln ansässig sind, gibt es keine Steuern. Dies schließt alle Steuern ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
- Körperschaftssteuer
- Steuer auf Dividenden
- Kapitalgewinnsteuer
- Erbschaftssteuer
- Stempelsteuer
Kontaktinformationen für ein Unternehmen auf den Marshall-Inseln (nicht ansässiges nationales Unternehmen)
Anonymität, Vertraulichkeit und Offenlegung
Ein gebietsfremdes inländisches Unternehmen ist absolut vertraulich, muss der Regierung nicht vorgelegt werden und ist nicht öffentlich zugänglich. Alle wirtschaftlichen Eigentümer, Vorstände und Aktionäre können durch die Nutzung von Nominee-Dienstleistungen anonym bleiben. Die Namen des wirtschaftlichen Eigentümers und der Geschäftsführer müssen beim registrierten Vertreter eingereicht werden, obwohl diese Namen und Kontaktinformationen vertraulich sind. Der Regierung sollten keine Finanzdokumente, Erklärungen, Konten oder Rechnungsprüfungen vorgelegt werden.
Aktien der Gesellschaft
Gesellschaften, die auf den Marshall-Inseln gegründet wurden, können Namensaktien, Vorzugsaktien, rückkaufbare Namensaktien mit oder ohne Nennwert und mit oder ohne Stimmrecht verwenden.
Erforderliches Kapital
Das Mindestaktienkapital, das für eine gebietsfremde Gesellschaft ausgegeben wird, beträgt eine Aktie mit einem üblichen genehmigten Betrag von 50.000 $ US, der im Allgemeinen in 500 Aktien ohne Nennwert ausgedrückt wird, die in jeder beliebigen Währung sein können.
Erforderliche Finanzberichte
Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage von Finanzberichten; ein Unternehmen muss jedoch Finanzberichte, Konten und Aufzeichnungen über die Geschäftssituation, Finanzberichte und Aufzeichnungen des Unternehmens aufbewahren. Sie können überall auf der Welt abgehalten werden.
Direktor
Ein CBI der Marshall-Inseln benötigt nur einen Direktor, der eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in einem beliebigen Land und beliebiger Nationalität sein kann.
Unternehmenssekretär
Für eine CBI der Marshall-Inseln ist ein Gesellschaftsverwalter erforderlich. Ein Sekretär kann eine natürliche oder juristische Person sein und muss kein Ortsansässiger sein.
Gemeinsame Sitzungen
Unternehmenssitzungen können überall auf der Welt stattfinden und sind für einen CBI der Marshall-Inseln nicht obligatorisch.
Wichtigste Rechtsvorschriften für Unternehmen
Die Gründung von Gesellschaften und die Gründung gebietsfremder Gesellschaften wird durch das Assoziierungsgesetz der Republik der Marshall-Inseln von 1990 geregelt, das u.a:
- Gesetz über Handelsgesellschaften
- Gesetz über Kommanditgesellschaften
- Gesetz über Kommanditgesellschaften mit beschränkter Haftung
- Partnerschaftsgesetz (revidiert)
Art des Gesetzes
Die Republik der Marshall-Inseln hat ein gemischtes Rechtssystem mit Elementen des Rechts der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs in Verbindung mit lokalen Statuten. Das Gesellschafts- und Unternehmensrecht basiert hauptsächlich auf dem Gesellschaftsrecht von Delaware und New York.
Aktionäre
Eine gebietsfremde inländische Gesellschaft setzt voraus, dass es mindestens einen (1) Aktionär gibt, der eine natürliche oder juristische Person sein kann, jeder Nationalität angehören und in jedem Land ansässig sein kann.
Handelsbeschränkungen
Ein CBI der Marshall-Inseln darf innerhalb des Landes keinen Handel treiben.
Devisenkontrollen
Auf den Marshall-Inseln gibt es keine Devisenkontrollen.
Befugnisse der Körperschaft
Die Befugnisse der Gesellschaft haben die gleichen Rechte wie die einer natürlichen Person.
Hauptsitz erforderlich
Ja, die Gründungsanforderungen für Unternehmen auf den Marshall-Inseln sehen vor, dass für jedes nicht ansässige Unternehmen ein lokaler eingetragener Firmensitz erforderlich ist.
Lokale Präsenz
Mit Ausnahme eines Hauptsitzes gibt es keine lokalen Anforderungen.
Audit-Anforderungen
Keine Überprüfungspflicht für ein nicht ansässiges inländisches Unternehmen
Jahresberichte
Für einen CBI der Marshall-Inseln besteht keine jährliche Berichtspflicht.
Vorgegründete Unternehmen
Ja, Vorratsgesellschaften sind leicht verfügbar.
Für die Gründung einer Offshore-Gesellschaft benötigte Zeit
1-3 Arbeitstage
Namenseinschränkungen
Jeder Firmenname, der bereits in Gebrauch ist oder vom Register als anstößig oder unerwünscht erachtet wird, darf nicht verwendet werden. Die folgenden Wörter dürfen ebenfalls nicht verwendet werden, es sei denn, die Gesellschaft erhält vom Register eine Sondergenehmigung: Trust, Partnerschaft, Spiele, Stiftung, Bank, Versicherung oder Niederlassung.
Sprache des Namens
Ein Marshall Islands CBI kann in jeder Sprache sein, solange er das römische Alphabet verwendet und eine englische Übersetzung liefert.
Firmennamen, die eine Lizenz oder besondere Genehmigung erfordern
Die folgenden Wörter dürfen ebenfalls nicht verwendet werden, es sei denn, das Unternehmen erhält eine Sondergenehmigung vom Register: Bank, Versicherung, Treuhand und Glücksspiel.
Zugelassene Suffixe für begrenzte Haftung
Ein Unternehmen muss das entsprechende Suffix "Corp", "Ltd", "SA" oder "PLC" verwenden.
Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen
Die Republik der Marshall-Inseln hat keine Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.
Jährliche Mindeststeuer der Regierung
450 US $