Übersicht
Erfahrene Juristen und professionelle Ökonomen bieten betriebswirtschaftliche Beratung bei der Gründung, Übertragung und dem Verkauf von Unternehmen. Wir sind stolz auf unsere Professionalität, Zuverlässigkeit, Vertraulichkeit und unseren prompten Service.
Unsere Vorratsgesellschaften in Spanien sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die in Übereinstimmung mit der geltenden spanischen Gesetzgebung gegründet wurden, ohne Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, ohne Schulden und ohne frühere Tätigkeit (die vor einem Notar beglaubigt werden), um Unternehmern die Möglichkeit zu geben sofort eine spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben.
Über unser Online-Bewerbungsverfahren können Sie sich schnell, einfach, professionell, sicher und vertraulich um die Gründung einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung bewerben oder aus unseren vorgefertigten Unternehmen dasjenige auswählen, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Denken Sie daran, dass es jederzeit möglich ist, den Namen des Unternehmens zu ändern, wenn Sie dies wünschen.
Merkmale
Durch unseren Unternehmensakquisitionsdienst stellen wir registrierte Gesellschaften mit beschränkter Haftung zur Verfügung, die in Übereinstimmung mit der geltenden Handelsgesetzgebung gegründet wurden und sofort einsatzbereit sind.
Wir garantieren die sofortige Verfügbarkeit von gebrauchsfertigen Unternehmen: Der Erwerbsprozess wird in weniger als 24 Stunden mit dem unter Ihrem Namen eingetragenen Unternehmen abgeschlossen.
Die Anonymität der neuen Aktionäre ist gewährleistet, da die Übertragung der Aktien nicht im spanischen Handelsregister eingetragen ist.
Wir garantieren ein Höchstmaß an Privatsphäre und Vertraulichkeit. Unser Fachpersonal ist streng an das Berufsgeheimnis gebunden.
Wir verwalten die Urkunden für:
- Offizielle Registrierung von Vereinbarungen für die Ernennung von Direktoren, Änderung der Geschäftsadresse und Änderung des Gesellschaftszwecks
- Übertragung von Aktien für das erworbene Unternehmen.
Wir bieten registrierten Unternehmen
- Gegründet innerhalb der letzten 12 Monate, ohne vorherige Aktivitäten oder Schulden irgendwelcher Art, ohne Aktiva oder Passiva (notariell beglaubigt).
- Mit einem umfassenden Unternehmensziel, das bei Bedarf erweitert werden kann.
- Eingetragen im spanischen Handelsregister, wie gesetzlich vorgeschrieben.
- Wird mit einer zugewiesenen CIF-Nummer geliefert.
- Ab dem Zeitpunkt des Erwerbs einsatzbereit.
- Mit einem Aktienkapital von 3.000 €, das vollständig aus Mitteln und über ein laufendes spanisches Bankkonto finanziert wird.
- Ohne die Notwendigkeit von Aktienkapital Ihrerseits.
- Notarielle Beglaubigung des Nichtvorhandenseins von Schulden und früherer kommerzieller Untätigkeit.
Vorteile von Unternehmen mit Vorgründungen (pre-incorporated companies) Spanien
Es gibt viele Vorteile für den Transferservice von bereits in Spanien gegründeten Unternehmen:
Schnell
Übertragung von betriebsbereiten Unternehmen in weniger als 24 Stunden, bereit und voll funktionsfähig, sobald der Vertrag unterzeichnet ist. Unser schneller Service bedeutet, dass Sie nicht warten müssen, bis Sie mit Ihrem eigenen Unternehmen arbeiten können.
Praxis
Haben Sie Ihr eigenes operatives Unternehmen zu Ihrer unmittelbaren Verfügung. Wir verfügen über eine Vielzahl von geeigneten Unternehmen für jede Art von Geschäftstätigkeit, die alle im spanischen Handelsregister eingetragen sind. Profitieren Sie von der sofortigen Verfügbarkeit einer permanenten CIF für Ihr ausgewähltes Unternehmen, ohne dass Sie nicht nur den langwierigen Prozess der Übertragung des Unternehmens, sondern auch die Verwaltung der Steuerzahlung, Formalitäten und Kosten im Zusammenhang mit dem spanischen Handelsregister übernehmen müssen.
Kurz gesagt, unser Service erspart Ihnen Reisen, Wartezeiten und Prozesse. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit für Investitionsausgaben, da diese bereits hinterlegt und in den Konten des Unternehmens verbucht wurden.
Sichert
Die Urkunde über die Übertragung der Aktien bescheinigt das Fehlen bestehender Schulden und Belastungen sowie das Fehlen von Rechtsansprüchen auf die Gesellschaft. Gleichzeitig wird eine notarielle Bescheinigung vorgelegt, die die Untätigkeit des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt vor der Übertragung garantiert.
Vertraulich
Die Urkunde über die Übertragung der Aktien wird nicht im spanischen Handelsregister eingetragen, so dass der Name und andere persönliche Informationen der neuen Geschäftspartner nicht öffentlich zugänglich sind.
Flexibel
Wir bereiten Unternehmen auf die Bedürfnisse unserer Kunden vor. Alle Änderungen, die Sie an den rechtlichen Bestimmungen der Gesellschaft vornehmen müssen (z.B. die Art der Gesellschaft, den Gesellschaftszweck oder Änderungen von Aspekten der Satzung), werden in die rechtliche Dokumentation aufgenommen, die der Notar bei der Unterzeichnung zur Verfügung stellt.
Erbrachte Dienstleistungen
Wir bieten eine Beratungs- und Managementabteilung an, die verschiedene Berufsbereiche abdeckt: Steuern (Ausfüllen von Steuerformularen), Personalwesen (Erstellung von Arbeitsverträgen, Verlängerungen, monatliche Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherung) und Buchhaltung (Erstellung von Pflichtkonten, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen). Diese Dienstleistungen bieten die effizienteste Unternehmensführung zum Nutzen Ihrer Interessen.
Prozess
Über unser ONLINE-Formular können Sie uns alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um mit der Übertragung des von Ihnen gewählten betriebsbereiten Unternehmens nach Spanien fortzufahren.
Der folgende Schritt-für-Schritt-Vorgang beschreibt, wie Sie mit Ihrem Antrag vorgehen:
- Wählen Sie aus unserer Liste der eingetragenen Unternehmen das Unternehmen aus, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
- Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular.
- Zahlen Sie die Anzahlung, um den ausgewählten Buchungskreis zu reservieren.
- Angabe des Tages, der Uhrzeit und des Notars, um die Unterschrift der Übertragung der reservierten Gesellschaft zu vervollständigen.
- Unterschreiben Sie die Urkunden und reichen Sie folgende Dokumente in Anwesenheit eines Notars ein: spanische Handelsregisterurkunde, CIF-Gesellschaft, Bescheinigung über die nichtsteuerliche Schuld, Urkunden über die Übertragung von Aktien, Satzung und Bankkontenvertrag). In diesem Stadium des Verfahrens sind auch die Zahlung des ausstehenden Restbetrags für die Übertragung der vorbehaltenen Gesellschaft und die Zuweisung der Geschäftsadresse, die sich gegebenenfalls in unserem Geschäftszentrum befinden kann, erforderlich.
- Nachdem die Dokumente in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet wurden, kümmern wir uns um den letzten Teil des Prozesses, der Folgendes umfasst: die Sammlung der notariellen Urkunden und die Eintragung der Satzung in das spanische Handelsregister.
Bankkonten
Im Rahmen des Gründungsprozesses unserer Vorgründungen begleiten wir Sie, nachdem Sie alle notwendigen Schritte beim Notar und beim Handelsregister gemacht haben, zu zwei Banken.
Unsere Aufgabe ist es, die Konten für Sie zu eröffnen, nicht nur, Sie zu begleiten.
Wir haben enge Kontakte zu zwei erstklassigen Banken in Spanien und garantieren Ihnen eine Kontoeröffnung bei 100%
Banco de Sabadell
Wir eröffnen sofort Konten bei dieser Bank mit Ihren Internet-Banking-Zugangscodes. Ihr Konto wird gegen Mittag eröffnet und wird am frühen Nachmittag aktiv sein.
La Caixa
Nachdem Sie das erste Konto eröffnet haben, bringen wir Sie nach La Caixa. Das Konto wird am selben Tag eröffnet, so dass Sie Ihre IBAN kennen, aber Sie erhalten die Codes erst, wenn die Änderungen der Eigentumsverhältnisse im Firmenregister erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Barcelona gegen 14 Uhr mit zwei morgens geöffneten Bankkonten verlassen werden.
Körperschaftssteuer in Spanien
Wie wir gesehen haben, ist die spanische Besteuerung leichter und vorteilhafter als einige europäische Steuern. Die Körperschaftssteuer ist keine Ausnahme und bietet mehr als nur günstige Tarife für kleine und mittlere Unternehmen. Hier erfahren Sie mehr über eine der wichtigsten Steuererklärungen.
Wer ist von der spanischen Körperschaftssteuer betroffen?
Unter den verschiedenen Steuererklärungen, die es in Spanien gibt. Die Körperschaftssteuer ist für Unternehmen gedacht, was bedeutet, dass sie nicht für Selbständige gilt. Diese Steuer gilt für alle Unternehmen, die aus steuerlichen Gründen in Spanien ansässig sind, unabhängig davon, ob sie direkt in Spanien gegründet wurden oder ob ihr Steuer- und Sozialversicherungsdomizil Spanien ist.
Die spanische Regierung, die versucht, Ausländer zu Investitionen im Land zu ermutigen, hat die Körperschaftssteuergesetze stark vereinfacht. In Spanien ansässige Unternehmen werden auf ihr gesamtes globales Einkommen besteuert, einschließlich Investitionen, Sozialleistungen und Überweisungen.
Es ist obligatorisch, die zwischen Spanien und anderen Ländern bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen, die einen Einfluss auf die Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage in Spanien haben könnten.
Körperschaftssteuererklärung in Spanien
Der Besteuerungszeitraum für die Körperschaftssteuer ist das Steuerjahr des Unternehmens. Der Jahresabschluss und seine Buchhaltungsunterlagen sind die grundlegenden Unterlagen, die mit dem Jahresbericht vorgelegt werden müssen.
Die Jahreserklärungen müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Ende des Besteuerungszeitraums eingereicht und die Steuer bezahlt werden.
Seien Sie sich bewusst, dass in einigen Fällen die Gründung mehrerer Unternehmen es Ihnen ermöglicht, das zu versteuernde Einkommen zu teilen, um mehr zu sparen.
Effektive Körperschaftssteuersätze
Wenn wir das französische Beispiel nehmen, dessenLücke mit Spanien sehr bedeutend wird, beträgt die Körperschaftssteuer für alle Unternehmen 33%. In Spanien ist die Körperschaftssteuer mehrstufig und reicht je nach Umsatz des Unternehmens von 15 bis 30%, ein besonders niedriger Satz im Vergleich zu den europäischen Nachbarn.
Die neuen Unternehmen zahlen nur 15% der ersten 300.000 Euro, die in Rechnung gestellt werden, und dann in Zukunft 20%. Unternehmen, die weniger als 5 Millionen Euro in Rechnung stellen, zahlen nur 20% von den ersten 300.000 Euro, die in Rechnung gestellt werden, dann 25 % danach. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro zahlen nur 25% für die ersten 300.000 Euro und dann 30% für die restlichen 300.000 Euro. Schließlich müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro 30% an Gewinnen als Körperschaftssteuer entrichten.
Neue, ab dem 1. Januar 2013 gegründete Unternehmen, die kommerzielle Tätigkeiten ausüben, können einen reduzierten Steuersatz von 15% auf die Steuerbemessungsgrundlage von 0 bis 300.000 Euro und 20% für den Rest anwenden.
Wenn Sie an der Gründung von Unternehmen in Spanien interessiert sind, kontaktieren Sie unser Expertenteam!
Allgemeine Informationen
Gesamtfläche | 505.992 km². |
Bevölkerung | 46.698.569 Einwohner (2018) |
Hauptstadt | Madrid |
Arbeitslosigkeit | 5,90% |
Art der Regierung | Einheitliche parlamentarische konstitutionelle Monarchie |
Zeitverschiebung in Paris | Keine |
Vorwahl | +34 |
Indikator für die Korruptionswahrnehmung | 31. in der Welt |
Standort | Südwesteuropa, angrenzend an den Golf von Biskaya, das Mittelmeer, den Nordatlantik und die Pyrenäen, im Südwesten Frankreichs |
Klima, Höchst- und Tiefsttemperaturen | Gemäßigt; klare und warme Sommer im Landesinneren, gemäßigter und bewölkter entlang der Küste; wolkenreiche, kalte Winter im Landesinneren, teilweise bewölkt und kühl entlang der Küste; Höchsttemperatur (August) + 28°; Mindesttemperatur (Januar) 5°. |
Alphabetisierungsrate | 97,90% |
Ethnische Gruppen | Komposit aus mediterranen und nordischen Typen |
Nationale Währung | Euro |
Umtausch gegen USD | 0,75 |
Pro-Kopf-BIP | 30.524 $USD (2018) |
Offizielle Sprache | Spanisch, Galicisch (in Galicien), Katalanisch (in Katalonien, auf den Balearen und in Valencia), Baskisch (im Baskenland und in Navarra), Aran (Val d'Arane) |
Bonität | AA+ |
Justizielle Gremien | An der Spitze des Justizsystems steht der Oberste Gerichtshof Spaniens, es ist ein Zweig durch die Ebenen und Zweige des Systems. |
Ausführender | Die Regierung besteht aus dem Präsidenten, seinen Abgeordneten und Ministern. |
Legislative | Las Cortes (Parlament) Senat (264 Sitze), Abgeordnetenkammer (350 Sitze) |
Informationen zum Unternehmen
Vorgegründete Gesellschaften zugelassen | Ja |
Rechtssystem | Zivilrecht |
Autorisiertes kyrillisches Alphabet im Firmennamen | Nein |
Lokales Hauptquartier | Ja |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de responsabilidad limitada, SL) | |
Fristen für die Gründung einer neuen Gesellschaft | 1 Tag |
Nachsetzzeichen | SL |
Aktien & Kapital
Referenzwährung | Euro |
Minimales genehmigtes Aktienkapital | 3.000 |
Mindesteinbezahltes Aktienkapital | 3.000 |
Minimales ausgegebenes Aktienkapital | 3.000 |
Autorisierte Inhaberaktien | Nein |
Standard genehmigtes Kapital | 3.000 |
Standardwert der Namensaktien | 1 € |
Aktien ohne Nennwert erlaubt | Nein |
Besteuerung
MEHRWERTSTEUER | Ja |
Mindestsatz | 20% |
Steuern auf Kapitalgewinne | Ja |
Quellensteuer | Nein |
Devisenkontrolle | Nein |
Körperschaftssteuer | 25% |
Stempelgebühr | Nein |
Direktoren & Sekretäre
Mindestanzahl von Direktoren | 1 |
Wohnsitzerfordernis für Direktoren | Nein |
Unternehmen als autorisierter Direktor | Ja |
Offenlegung gegenüber dem örtlichen Vertreter | Ja |
Öffentliche Offenlegung | Ja |
Unternehmenssekretär erforderlich | Nein |
Wohnsitzerfordernis für den Sekretär | Nein |
Qualifizierter Sekretär erforderlich | Nein |
Firmen als autorisierter Sekretär | Nein |
Aktionäre & Begünstigte
Mindestanzahl von Aktionären | 1 |
Öffentliche Offenlegung | Nein |
Wohnsitzerfordernis | Nein |
Offenlegung der Begünstigten | Ja |
Offenlegung gegenüber dem örtlichen Vertreter | Ja |
Unternehmen als autorisierte Aktionäre | Ja |
Finanzberichte
Verpflichtung zur Rechnungslegung | Ja |
Öffentlich zugängliche Konten | Nein |
Audit erforderlich | Nein |
Verpflichtung zur Abgabe der Jahreserklärung | Nein |
Öffentlich zugängliche Erklärungen zur öffentlichen Rechenschaftslegung | Nein |
Verpflichtung zur Rechnungslegung | Ja |
Verträge zur Nicht-Doppelbesteuerung | 65 |
Ja |
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