Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Estland
L’Estland gilt als die geeignetste Unternehmensstruktur zur Steueroptimierung in der EU. Eine estnische LLC ist das ideale Unternehmen für eine europäische Handelsgesellschaft, da der Gewinn steuerfrei akkumuliert werden kann. Estnische Unternehmen werden auch häufig für Technologie-Start-ups genutzt, bei denen Geschäfte über eine breite Palette von Internet-basierten Dienstleistungen von jedem Teil der Welt aus getätigt werden können.
INFORMATION d’ENTREPRISE
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
Die gebräuchlichste Form einer juristischen Person in Estland ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing - OÜ), die für die meisten Arten von Aktivitäten geeignet ist. Der Vorteil einer Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Aktionäre für die Verpflichtungen der Gesellschaft nur für den Wert der von ihnen gehaltenen Aktien haften.
FIRMENNAME
Ein estnischer Firmenname kann in jeder Sprache sein, muss aber eindeutig sein. Ein eingetragener Name kann auf Antrag geändert werden, und einige Namen sind nach estnischem Gesellschaftsrecht verboten. Sobald Sie bestätigt haben, dass der von Ihnen gewählte Name im Handelsregister verfügbar ist, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensreservierung.
MEMORANDUM UND SATZUNG
Ein Unternehmen wird in Estland durch einen Antrag beim Handelsregister gegründet. Die Gründungsurkunde und der Gesellschaftsvertrag müssen beim Registrator registriert werden. Die Gründungsurkunde spezifiziert die Aktivitäten, die das Unternehmen ausüben darf, und die Satzung legt die Regeln für die interne Verwaltung des Unternehmens fest.
AKTIONÄRE
Aktionäre können juristische oder natürliche Personen jeder Nationalität und jedes Wohnsitzes sein. Die Mindestanzahl der Aktionäre beträgt einen. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Aktionäre.
AKTIENKAPITAL
Das für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderliche Mindeststammkapital beträgt 2.500 EUR, das von den Aktionären vor der Eintragung ins Handelsregister in bar oder in Form von Sacheinlagen eingebracht werden kann. Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt 1 EUR.
Seit Januar 2011 ist es möglich, ein Unternehmen ohne vorherige Zahlung der Mitgliedsbeiträge zu gründen. Das in den Statuten erwähnte Aktienkapital muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nachbezahlt werden. Die OÜ ohne Einlage ist keine neue Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und es gelten die Vorschriften für die OÜ allgemein. Das Handelsregister teilt im offiziellen Firmenauszug mit, dass die Gesellschaft ohne Einlage gegründet wird.
Bedingungen für LLC ohne Einlage:
- Aktionäre können nur natürliche Personen sein.
- Die Satzung enthält den Zeitraum, in dem das Aktienkapital gedeckt ist.
- Bis zur Einbringung - die Aktionäre sind persönlich für die Aktivitäten des Unternehmens verantwortlich.
- Solange der Beitrag nicht geleistet wird, ist es nicht möglich, Dividenden auszuschütten.
- Das maximale Stammkapital einer OÜ ohne Einlage beträgt 25.000 EUR.
DIREKTOREN UND SEKRETÄR
Nur natürliche Personen können als Direktoren der Gesellschaft ernannt werden, wobei die Direktoren nicht Aktionäre sein müssen. Alle Mitglieder des Vorstands des Unternehmens können Nicht-Residenten Estlands oder eines anderen EU-Mitgliedslandes mit einer benannten Kontaktperson sein.
Es ist nicht notwendig, einen lokalen Sekretär zu ernennen.
STANDESAMT
Jedes Unternehmen muss einen eingetragenen Sitz und eine Adresse in Estland haben, die dem Handelsregister gemeldet werden müssen.
TAGUNGEN
Die Sitzungen des Verwaltungsrates können an jedem beliebigen Ort nach Belieben des Verwaltungsrates abgehalten werden. Die Satzung oder ein Beschluss des Vorstands oder des Aufsichtsrats kann verlangen, dass die Sitzung ganz oder teilweise in Echtzeit über das Internet unter Verwendung von Zwei-Wege-Kommunikation oder einer anderen technisch sicheren Methode übertragen wird.
EINARBEITUNGSZEIT
Die Gründung einer estnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung dauert in der Regel 1-2 Wochen.
BESTEUERUNG
GRUNDLEGENDE STEUERPRINZIPIEN
Körperschaftssteuer: Der Körperschaftssteuersatz beträgt 20%. Gebietsansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht-Residenten werden nur auf Einkommen von in Estland ansässigen Unternehmen und ständigen Niederlassungen ausländischer Unternehmen besteuert. Estland erhebt eine Körperschaftssteuer auf die ausgeschütteten Gewinne eines Unternehmens (anstelle einer jährlichen Körperschaftssteuer). Einbehaltene Gewinne werden nicht besteuert, bis die Gewinnausschüttungen vorgenommen werden. Gewinnausschüttungen können spezifisch (d.h. Dividenden, Aktienrückkäufe oder Gewinnausschüttungen durch Kapitalherabsetzungen) oder als angenommen gelten (dazu gehören Ausgaben und Zahlungen, die nicht im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten stehen, sowie Geschenke und Spenden).
Eingehende Dividenden: Dividenden werden als regelmäßiges Einkommen behandelt und bei der Ausschüttung besteuert.
Kapitalertragssteuer (CGT): Kapitalgewinne werden als regelmäßiges Einkommen behandelt und bei der Ausschüttung besteuert.
Einbehaltung an der Quelle: Da die Körperschaftssteuer nur bei der Gewinnausschüttung anfällt, gibt es keine separate Quellensteuer.
Mehrwertsteuer (VAT): EU-Mehrwertsteuerregelung. Der Standardsatz für Inlandsverkäufe beträgt 20%.
JAHRESABSCHLÜSSE UND RECHNUNGSPRÜFUNG
Die Buchführung ist für alle estnischen Unternehmen obligatorisch, und die Prüfung hängt von Einkommen, Umsatz und Anzahl der Beschäftigten ab. Nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellt der Vorstand den Jahresrechnungsbericht und den Tätigkeitsbericht nach dem Finanzbuchhaltungsgesetz, die der Revisionsstelle vorgelegt und dem Handelsregister vorgelegt werden müssen. Der von der Mitgliederversammlung genehmigte Jahresbericht muss spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim estnischen Handelsregister eingereicht werden.
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN UND ANFORDERUNGEN
UNSERE DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE GRÜNDUNG DER LLC-GESELLSCHAFT IN ESTLAND UMFASSEN:
- Namensverifizierung und -genehmigung
- Vorbereitung von Firmenregistrierungsformularen und Übersetzungsdienstleistungen
- Bereitstellung einer registrierten Adresse und eines registrierten Vertreters für ein Jahr
- Bereitstellung eines ansässigen Unternehmenssekretärs für ein Jahr
- Bereitstellung eines virtuellen Büros für ein Jahr
- Notargebühren
- Lizenzgebühren der Regierung
- Bereitstellung eines Bankkontos (zur Eröffnung des Kontos ist eine persönliche Anwesenheit bei der Bank erforderlich)
- Einreichen des Monatsberichts - TOD-Formular (für 12 Monate)
- Einreichung des Jahresberichts (für 1 Jahr)
- Gummipuffer
- Ein Standardsatz von apostillierten Originalen von Firmendokumenten:
- Statuten
- Auszug aus dem Handelsregister in estnischer Sprache
- B-Karte (ein Auszug aus dem estnischen Handelsregister, der die Hauptdaten des Unternehmens enthält)
- Bankkontodaten einschließlich Digipass (Pin-Rechner)
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Firmenbankkonto außerhalb Estlands beantragen, müssen Sie einen vollständigen Satz von Firmendokumenten mit Apostille bestellen, die ordnungsgemäß ins Englische übersetzt und beglaubigt sind.
FÜR DIE BETRIEBLICHE AUSBILDUNG ERFORDERLICHE DOKUMENTE
Bitte stellen Sie die folgenden Dokumente allen Vorständen, Aktionären, wirtschaftlichen Eigentümern und unterzeichnenden Amtsträgern zur Verfügung:
- Notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses.
- Original oder beglaubigte Kopie der Rechnung eines Versorgungsunternehmens / Bankauszuges (als Nachweis der Wohnadresse, datiert innerhalb von 3 Monaten).
- Original oder beglaubigte Kopie des Referenzschreibens des Bankiers (weniger als 3 Monate alt).
- In Fällen, in denen es sich bei den Aktionären und/oder Vorständen um juristische Personen handelt, einen vollständigen Satz mit Apostille versehener Gesellschaftsdokumente und ein Führungszeugnis (bei Unternehmen, die seit mehr als einem Jahr registriert sind).
WICHTIGER HINWEIS: KOMMERZIELLE AKTIVITÄTEN UNTER LIZENZ
Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben, ohne die erforderliche Lizenz oder Genehmigung einer zuständigen Behörde in einer Gerichtsbarkeit zu besitzen, kann STARTING BUSINESS Ihnen nicht bei der Gründung des Unternehmens oder der Eröffnung eines Bankkontos im Zusammenhang mit einer solchen nicht genehmigten Tätigkeit behilflich sein.
Zu den erlaubten Tätigkeiten gehören unter anderem: die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Devisenhandel/der Vermittlung von Devisen, derivativen Finanzinstrumenten und Waren und anderen Wertpapieren; die Anlageberatung für die Öffentlichkeit; Versicherungen und Banken; der Betrieb und die Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen und Investmentfonds; Zahlungsabwicklungsdienste; Geldwechsel, Geldüberweisung oder Vermittlung; Vermögensverwaltung; Verwahrungsdienste; Glücksspiele, Glücksspiele und Lotterien.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsere Hilfe bei der Lizenzierung Ihrer Finanz-, Forex-Brokerage- oder Glücksspielfirma benötigen.
VERSANDKOSTEN
Der Versand von Geschäftsdokumenten oder Bank-Kits an Ihren Bestimmungsort erfordert eine zusätzliche Gebühr und wird automatisch zu Ihrer Bestellung hinzugefügt, wenn Sie Ihre Bestellung aufgeben. Die Versandkosten für internationale Kurierdienste werden automatisch nach geografischen Gebieten festgelegt.
Wenn Sie an der Gründung von Unternehmen in Estland interessiert sind, wenden Sie sich an unsere Experten.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Bereich | 64 589,00 |
Bevölkerung | 2 191 580,00 |
Hauptstadt | Riga |
Arbeitslosigkeit | 11,70 |
politischer Zustand | Parlamentarische Demokratie |
Telefonvorwahl | 371 |
Der Platz der Welt in der Korruption | 54 |
Standort | Osteuropa, entlang der Ostsee, zwischen Estland und Litauen |
Klima | marin; nasse und gemäßigte Winter; durchschnittliche Höchsttemperatur (Juli) + 23°; durchschnittliche Mindesttemperatur (Januar) -11°. |
Alphabetisierungsrate | 99,70% |
Ethnische Gruppen | Lettisch 57,7%, Russisch 29,6%, Weißrussisch 4,1%, Ukrainisch 2,7%, Polnisch 2,5%, Litauisch 1,4%, andere 2% |
Nationale Währung | Lettisch (LVL) |
USD-Wechselkurse | 0,53 |
Pro-Kopf-BIP | 90 |
Offizielle Sprache | Lettisch |
Bonität | BB |
Das Justizwesen | Das Oberste Gericht, das Verfassungsgericht. Das Parlament bestätigte die Ernennung von Richtern. |
Die Exekutivbehörde | Vom Premierminister ernanntes und vom Parlament genehmigtes Ministerkabinett |
Legislative Behörden | Einkammerparlament oder Seimas. Umfasst 100 Sitze; die Mitglieder werden proportional auf Parteilisten für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt. |
UNTERNEHMENSINFORMATIONEN
Möglichkeit, vorgefertigte Unternehmen zu kaufen | Ja |
Rechtssystem | Zivilrecht |
Bedingungen für den Kauf einer Ready-Made-Firma | 10-30 Tage |
Die Verwendung des kyrillischen Alphabets im Namen | Nein |
Lokales Hauptquartier | Ja |
Organisations- und Rechtsformen | Sabiedrība ar ierobežoto atbildību (SIA) - ООО Akciju sabiedrība (AS) - АО Individuālais komersants (IK) - ИП |
Bedingungen für die Registrierung | Standard: 4 Tage |
Angabe von GAP im Namen | SIA, AS, IK |
Lokaler registrierter Agent | Ja |
Informationen zur Aufbewahrung in der Hauptgeschäftsstelle | Kopien von Registrierungsdokumenten, Änderungsinformationen, Kontaktdaten autorisierter Personen |
AKTIEN UND AKTIENKAPITAL
Standard-Währung | Lat |
Informationen über den Begünstigten sind offenzulegen | SIA - 2 000 LVL; AS - 25 000 LVL |
Der Mindestbetrag des eingezahlten Kapitals, Währung nat. | 1000 |
Der Mindestbetrag des ausgegebenen Kapitals | 2000 LVL |
Inhaberaktien | Ja |
Zahlungsbedingungen für das ausgegebene Kapital | 1 Jahr |
Der übliche Umfang des genehmigten Kapitals | 2850 EUR |
Bedingungen und Modalitäten der Kapitalauszahlung | 1 Jahr |
Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien ohne Nennwert | Nein |
IMPOSITION
MEHRWERTSTEUER. | Ja |
Basissatz der Körperschaftssteuer | 20% / 0% |
Kapitalgewinnsteuer | Ja |
Quellensteuer | Ja |
Währungskontrolle | Nein |
Persönliche Einkommensteuer | 24% |
Einzelheiten der Körperschaftssteuersätze | Am 1. Januar 2018 wechselte Lettland von einem Steuersystem, in dem Unternehmen auf ihren steuerpflichtigen Jahresgewinn besteuert werden, zu einem System, in dem Steuern nur dann gezahlt werden, wenn Unternehmensgewinne ausgeschüttet werden oder als ausgeschüttet gelten. Bestimmte Ausgaben, die als ähnlich zu Gewinnausschüttungen angesehen werden, werden mit einem effektiven Satz von 25% besteuert. |
Verpflichtung der Regierung | Nein |
Stempelsteuer | Nein |
Sonstige Steuern | Dividenden - 10%; Lizenzgebühren - 5% oder 15%; Aufhebung mit Wirkung vom 1. Juli 2013 Beratungs- und Managementdienstleistungen - 10% werden mit Wirkung vom 1. Juli 2013 aufgehoben; 10% Zinsen. Aufgehoben zum 1. Juli 2013; Nutzung von in Lettland befindlichem Eigentum - 5% |
DIREKTOR UND SEKRETÄR
Mindestanzahl von Direktoren | 1 |
Die Verpflichtung für Aufenthaltsleiter | Nein |
Der Direktor der juristischen Personen ist befugt | Nein |
Die Daten sagen dem örtlichen Beamten | Ja |
Datenfeld im öffentlichen Register | Ja |
Treffen / Regelmäßigkeit / Ort | Keine Einschränkungen |
Anwesenheitspflicht des Sekretärs | Nein |
Wohnsitzerfordernis des Sekretärs | Nein |
Qualifikationsvoraussetzungen für den Sekretär | Nein |
Rechtsperson als Sekretär | Ja |
AKTIONÄR UND BEGÜNSTIGTER
Mindestanzahl von Aktionären | 1 |
Die Daten werden in das öffentliche Register eingetragen | Ja |
Wohnsitzerfordernis für Aktionäre | Nein |
Informationen über den Begünstigten sind offenzulegen | Nein |
Die Informationen können an den örtlichen Agenten weitergegeben werden. | Ja |
Firmenaktionäre sind akzeptabel | Ja |
Treffen / Regelmäßigkeit / Ort | Нет ограничений |
BERICHTE
Die Pflicht, Berichte einzureichen | Ja |
Offener Zugang zu Berichten | Ja |
Gesetzliche Prüfung | Nein |
Die Anforderung, einen Jahresbericht einzureichen | Ja |
Freier Zugang zum Jahresbericht | Ja |
Die Meldepflicht | Ja |
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Unterzeichnerstaaten) | 51 |
Beitritt zur OECD | Nein |