Firmenregistrierung in Polen SP Z.O.O.
Polen ist ein Land in Osteuropa. Das Land ist Mitglied der Europäischen Union und gehört auch dem Schengen-Raum an. Darüber hinaus ist Polen Vertragspartei des Haager Übereinkommens.
Die Landeshauptstadt ist Warschau.
Polnisch ist die offizielle Sprache.
Der polnische Zloty ist die Währungseinheit des Staates. Die anerkannte internationale Abkürzung lautet PLN.
Heutzutage ist Polen der Staat mit einem stabilen politischen System sowie einer sich ständig entwickelnden Wirtschaft. Polen konzentriert sich auf die Entwicklung eines freien und offenen Marktes und die aktive Stärkung des privaten Unternehmertums.
Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich in der letzten Zeit verlangsamt, ist aber nichtsdestoweniger dauerhaft und wird durch tief greifende und wirksame soziale Reformen unterstützt. Heute steht die polnische Wirtschaftsgesetzgebung vollständig im Einklang mit den hohen Standards der Europäischen Union. Etwa 70% der polnischen Exporte gehen in EU-Länder.
Faktoren wie die Stabilität und Vorhersehbarkeit der Wirtschaft ermöglichen es vielen Unternehmern, sich für die Registrierung des Unternehmens in Polen zu entscheiden.
Formen des Handels mit Polen
Die Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (SP z oo), analog zur englischen LTD;
Die Aktiengesellschaft (Public Limited Liability Company, PLC), analog zur amerikanischen LLC.
Der gesetzliche Rahmen in Polen
- Gesetz über geschäftliche Aktivitäten (1999);
- Gesetz über Handelsgesellschaften (2000).
- Registrierung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SP z oo) in Polen - Wichtigste Bestimmungen
- Das genehmigte Mindestkapital beträgt 5.000 PLN. Gleichzeitig werden 100% des angegebenen Betrags zum Zeitpunkt der Anmeldung bezahlt;
- Der zoo lSP kann nur einen Gründer haben, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, und mindestens zwei - wenn die Aktionäre Körperschaftsstatus haben;
- Der Gesellschaftsverwalter ist nicht erforderlich;
- Die Gesellschaft kann Namens- und Vorzugsaktien ausgeben;
- Aktionärsversammlungen (Direktoren) sollten jährlich abgehalten werden;
- Das SP-Zoounternehmen in Polen ist verpflichtet, geprüfte Jahresabschlüsse nach 3 Monaten nach dem Ende des folgenden Geschäftsjahres vorzulegen;
- Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer können auf Anordnung des Gerichts, das die Register führt, offengelegt werden;
- Der Name des Unternehmens in Polen sollte auf Polnisch vorbereitet werden.
Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SA) in Polen.
Das genehmigte Mindestkapital beträgt 100.000 PLN, und 25% des Betrags werden zum Zeitpunkt der Registrierung ausgezahlt;
Die LSA-Gesellschaft in Polen kann Aktien zum öffentlichen Verkauf anbieten;
Für den Betrieb einer Aktiengesellschaft ist mindestens ein Aktionär erforderlich;
Direktoren können Gebietsfremde der Republik Polen sein, während Direktoren verboten sind;
Die Firma muss einen Sekretär beschäftigen, der in Polen ansässig ist.
Sp. Die Unternehmen z oo und SA in Polen mit der Beteiligung ausländischen Kapitals können als Joint Venture bezeichnet werden. Ihre Tätigkeit wird durch das Handelsgesetzbuch sowie durch das Gesetz "Über Unternehmen mit ausländischer Beteiligung" von 1991 geregelt. Die Änderungen wurden 1996 eingeführt und sind auch für ausländisches und polnisches Kapital relevant.
Die polnische Gesetzgebung stellt keine Anforderungen an den Prozentsatz der ausländischen Kapitalbeteiligung. So kann das Unternehmen vollständig ausländisch (100% ausländisches Kapital) oder gemeinsam (ausländisches Kapital in Verbindung mit dem polnischen Kapital) sein.
Das Unternehmen in Polen, in dem mehr als 50% an ausländischem Kapital registriert sind, wird als ausländische Wirtschaftseinheit anerkannt. Was dieses Unternehmen in Polen betrifft, so gibt es Anweisungen, die sich direkt auf Ausländer beziehen (beim Kauf von Immobilien in Polen usw.).
Ein Unternehmen in Polen, in dem mehr als 50% der Vorstandsmitglieder Ausländer sind, wird ebenfalls als ausländisches Unternehmen anerkannt, ebenso wie ein Unternehmen, in dem der Ausländer die Mehrheit der Stimmen hat.
Das Unternehmen, das in Polen mit dem geltenden ausländischen Kapital tätig ist, muss eine Genehmigung haben, um in solchen Bereichen Geschäfte zu tätigen:
- Verwaltung von Flug- und/oder Seehäfen;
- Aktien mit Immobilien;
- Militärische Industrie;
- Großhandel mit im Ausland produzierten Konsumgütern (nur Baumaterialien sowie Rohstoffe und verschiedene halbverarbeitete Materialien, die für die Produktion verwendet werden, und Fahrzeuge gelten in Polen nicht als Konsumgüter);
- Bereitstellung von Rechtsdienstleistungen.
Buchhaltung in Polen
Das Unternehmen in Polen muss drei Monate nach Ende des Berichtsjahres Berichte vorlegen. Die Dokumentation muss einer amtlichen Prüfung unterzogen werden.
Steuern in Polen
Es ist zu beachten, dass sich das Steuersystem des Landes in den letzten Jahren erheblich verändert hat. Ziel der Änderungen ist es, ein flexibleres Steuersystem zu schaffen und es mit den Steuersystemen der Länder der Europäischen Union in Einklang zu bringen. Die Firmenregistrierung in Polen sieht die Zahlung von:
- Steuer auf alle Einkommen (unabhängig davon, wo die Gewinne bezogen wurden)
- Körperschaftssteuer zum Satz von 19%.
Bitte beachten Sie, dass alle Devisentransaktionen in Polen zum Schutz der Landeswährung einer strengen Überwachung durch die Aufsichtsbehörden unterliegen.
Mehr als 80 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurden von Polen unterzeichnet.
In Polen gibt es auch mehr als 10 freie Wirtschaftszonen, in denen das Unternehmen berechtigt ist, eine vollständige Befreiung von der Zahlung von Steuern zu beantragen. Eine solche Ausnahme kann für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren gewährt werden.
Die Registrierung oder der Kauf eines Unternehmens in Polen bedeutet, ein effizientes und funktionierendes Instrument in Europa zu erhalten. Die Registrierung des Unternehmens in Polen wird mit unserer Hilfe eine schnelle und einfache Aufgabe sein. Die Registrierung von Unternehmen, Trusts, Partnerschaften in verschiedenen Ländern der Welt ist eine der Hauptrichtungen unserer Arbeit.
Allgemeine Informationen
Gesamtfläche | 181 km². |
Bevölkerung | 68.480 hab. |
Hauptstadt | Majuro |
Arbeitslosigkeit | 36,00% |
Art der Regierung | Verfassungsmäßige Regierung in freier Assoziation mit den Vereinigten Staaten |
Zeitverschiebung in Paris | +9 |
Vorwahl | +692 |
Indikator für die Korruptionswahrnehmung | K.A. |
Standort | Ozeanien, zwei archipelagische Inselketten von 29 Atollen, die jeweils aus vielen kleinen Inseln und fünf isolierten Inseln im Nordpazifik bestehen, etwa auf halbem Weg zwischen Hawaii und Australien. |
Klima, Höchst- und Tiefsttemperaturen | Tropisch; Heiss und feucht; Regenzeit Mai bis November; Taifunband an den Grenzen der Inseln; Avg. Maximale Temperatur + 30°; Avg. Mindesttemperatur + 25°; Ø |
Alphabetisierungsrate | 93,70% |
Ethnische Gruppen | Marshaller/in 92,1%, Marshaller/in gemischt 5,9%, andere 2% |
Nationale Währung | USD |
Umtausch gegen USD | 1 |
Pro-Kopf-BIP | 2.500 USD, Platz 149 in der Welt |
Offizielle Sprache | Marshallisch |
Bonität | B+ |
Justizielle Gremien | Oberster Gerichtshof, Oberstes Gericht, Gericht für traditionelles Recht |
Ausführender | Regierungschef: Präsident (auch Staatsoberhaupt). Regierung: Kabinett, das vom Präsidenten aus dem Kreis der Mitglieder der Legislative ernannt wird. |
Legislative | Legislative Versammlung der Marshall-Inseln - Nitiyela (33 Sitze) |
Informationen zum Unternehmen
Autorisierte Vorratsgesellschaften | Nein |
Rechtssystem | Gewohnheitsrecht |
Lokales Hauptquartier | Ja |
Arten von Entitäten | Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Personengesellschaft & Kommanditgesellschaft, ausländische Seefahrtskörperschaft |
Fristen für die Gründung einer neuen Gesellschaft | 2 Wochen |
Nachsetzzeichen | Jede übliche Firmensuffix oder Abkürzung davon, z.B. Corporation, Incorporated, Limited, Société Anonyme, Aktiengesellschaft, Société Anonyme, Sociedad Anónima, Sociedad Anónima, Société Anonyme à Responsabilité Limitée, Berhad, Propriétaire, Naamloze Venn |
Lokaler registrierter Agent | Nein |
Aktien & Kapital
Referenzwährung | USD |
Minimales genehmigtes Aktienkapital | 1 USD |
Mindesteinbezahltes Aktienkapital | 1 USD |
Minimales ausgegebenes Aktienkapital | 50.000 USD |
Autorisierte Inhaberaktien | Nein |
Zahlungsbedingungen für das Ausgegebene Kapital | Keine Einschränkungen |
Standard genehmigtes Kapital | 50.000 USD |
Fristen für die Zahlung des genehmigten Kapitals | Keine Einschränkungen |
Standardwert der Namensaktien | 1 USD |
Aktien ohne Nennwert erlaubt | Nein |
Besteuerung
MEHRWERTSTEUER | Nein |
Steuern auf Kapitalgewinne | Nein |
Devisenkontrolle | Nein |
Körperschaftssteuer | 0% |
Stempelgebühr | Nein |
Direktoren & Sekretäre
Mindestanzahl von Direktoren | 1 |
Wohnsitzerfordernis für Direktoren | Nein |
Unternehmen als autorisierter Direktor | Ja |
Öffentliche Offenlegung | Nein |
Unternehmenssekretär erforderlich | Ja |
Wohnsitzerfordernis für den Sekretär | Nein, aber empfohlen für Wohnsitz, Einhaltung der Vorschriften und Mehrwertsteuerregistrierung. |
Qualifizierter Sekretär erforderlich | Nein |
Wohnsitzerfordernis des Sekretärs | Nein |
Firmen als autorisierter Sekretär | Nein |
Aktionäre & Begünstigte
Mindestanzahl von Aktionären | 1 |
Öffentliche Offenlegung | Nein |
Wohnsitzerfordernis | Nein |
Offenlegung der Begünstigten | Nein |
Unternehmen als autorisierte Aktionäre | Ja |
Tagungen / Häufigkeit / Ort | Wenn / jedes Jahr / überall |
Finanzberichte
Verpflichtung zur Rechnungslegung | Nein |
Öffentlich zugängliche Konten | Nein |
Audit erforderlich | Nein |
Verpflichtung zur Abgabe der Jahreserklärung | Nein |
Öffentlich zugängliche Erklärungen zur öffentlichen Rechenschaftslegung | Nein |
Verpflichtung zur Rechnungslegung | Nein |
Verträge zur Nicht-Doppelbesteuerung | 12 |
Mitglied der OECD | Nein |
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