Création de sociétés en Roumanie

Rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL)

 

Eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) beschränkt die Haftung ihrer Aktionäre. Es ist nur ein Aktionär erforderlich. Für die Gründung ist lediglich ein Mindestkapital von 45 Euro erforderlich.
Das rumänische Recht, das eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Namen "Societate cu Raspundere Limitata" (SRL) regelt, erlaubt volles ausländisches Eigentum. Ausländische Investoren werden nach dem Gesetz wie rumänische Investoren behandelt, die gleichberechtigt ein Unternehmen gründen und eine juristische Person bilden können.

Hintergrund 
Die Rumänien ist ein Land in Südosteuropa und ein Vollmitglied der Europäischen Union (EU). Seine politische Struktur ist eine einheitliche halb-präsidiale Republik. Es hat ein Zwei-Kammer-Parlament.

 

Vorteile

Eine rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) kann von dieser Art von Vorteilen profitieren:
-• Völlig fremd: Ausländer können die gesamte LLC besitzen.
-• Beschränkte Haftung: Die Verbindlichkeiten der Aktionäre sind auf ihre Beiträge zum gezeichneten Kapital beschränkt.
-• Unverzügliche Genehmigung: Die LLC kann innerhalb von drei Werktagen genehmigt werden.
-• Ein Aktionär: Zur Gründung einer LLC ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich.
-• Ein Verwalter: der LLC kann einen oder mehrere Verwalter haben, wenn Sie dies wünschen.
-• Schweigepflicht: die Namen der Aktionäre nicht in einem öffentlichen Register erscheinen.
-• Beitritt zur EU:Rumänien ist ein Vollmitglied der Europäischen Union.

Name der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC)

Der Name einer LLC kann nicht mit irgendeiner anderen rumänischen Firma vergleichbar sein. Das Handelsregisteramt kann einen Firmennamen vor der Registrierung reservieren.
Jede LLC muss ihren Firmennamen mit den Worten "Limited Liability Company" oder ihrer Abkürzung "LLC" abschließen.
Ein Firmenname, der einen bestimmten geographischen Standort beansprucht oder behauptet, mit Rumänien oder einer seiner Behörden in Verbindung zu stehen, muss zuvor die Genehmigung der Regierung einholen.

Anmeldung

Eine neue LLC muss die folgenden Informationen beim Nationalen Handelsregisteramt einreichen:
- Statuten;
- Statuten der Unternehmensaktionäre;
- Gründungsurkunden der Aktionäre der Unternehmen durch die jeweiligen Regierungen;
- Auszüge aus dem Handelsregisteramt des Landes, in dem die Aktionäre eingetragen sind;
- Kreditwürdigkeitserklärung einer Bank oder eines Finanzinstituts im Namen jedes Firmenaktionärs;
- Kopie des Personalausweises des Direktors (Reisepass, nationaler Personalausweis usw.); und
- Ausgefülltes Antragsformular.
Innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung zur Gründung muss sich das Unternehmen bei der rumänischen Steuerbehörde registrieren lassen.
Sobald alle erforderlichen Dokumente und Informationen eingereicht wurden, dauert die Bearbeitung normalerweise drei Arbeitstage.
Nach der Genehmigung muss sich das neu eingetragene Unternehmen bei der Arbeitsbehörde, der Sozialversicherungsbehörde und der Steuerbehörde registrieren lassen.

Beschränkte Haftung

Die Haftung eines Aktionärs ist auf die Einlage des gezeichneten Kapitals beschränkt.

Aktionen

Zur Gründung einer LLC ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich. Die maximale Anzahl der autorisierten Aktionäre beträgt 50.
Ein Aktionär kann ein Ausländer sein, der in einem anderen Land lebt. Aktionäre können juristische oder natürliche Personen sein, die jeweils nur der einzige Aktionär einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein können. Darüber hinaus kann eine LLC keine andere LLC als alleinigen Anteilseigner haben.
Die Aktien dürfen ohne die vorherige Zustimmung von mindestens 75% der Aktionäre nicht an die Allgemeinheit oder sogar an Dritte verkauft werden.
Inhaberaktien sind für eine LLC nicht zur Ausgabe berechtigt.

Direktoren

Die LLC kann von einem oder mehreren Direktoren geleitet werden. Die Satzung kann die Namen der ernannten Direktoren enthalten. Oder sie können auf einer Hauptversammlung der Aktionäre ernannt werden.
Als Direktoren können nur natürliche Personen ernannt werden.

Gesetzlicher Vertreter

Zusätzlich zur Ernennung eines Direktors muss die LLC auch einen gesetzlichen Vertreter ernennen, der mit der Regierung und Dritten interagiert.

 

Gründung von Unternehmen in Rumänien

 

 

Mindestkapital

Derzeit beträgt das erforderliche Mindestkapital 45 Euro. Das minimale genehmigte Aktienkapital muss mindestens 200 RON betragen. Das Mindeststammkapital beträgt 10 RON. LLCs haben die Möglichkeit, Aktien oder Unternehmensteile auszugeben.
Es ist verboten, LLC-Anteile als Sicherheit für Darlehen zu verwenden. Darüber hinaus können LLC-Anteile nicht frei gehandelt werden. Im Wesentlichen ist eine LLC ein privates und nicht ein öffentliches Unternehmen.

Adresse des Hauptsitzes

Jede LLC muss eine lokale Hauptsitzadresse unterhalten, die kein Postfach sein darf. Der Grund dafür ist, dass Rumänien ein physisches Büro benötigt, um die rechtlichen Mitteilungen entgegenzunehmen, den Verfahrensservice zu übernehmen und von den Steuerbehörden kontaktiert zu werden.

Steuern

Der Standard-Körperschaftssteuersatz in Rumänien beträgt 16%.
Die Mehrwertsteuer (VAT) in Rumänien ist ein fester Satz von 19%. Die Registrierung einer Mehrwertsteuernummer ist für alle in Rumänien tätigen Unternehmen obligatorisch. LCCs, die sich im Besitz von Nichtansässigen befinden, die keine Geschäfte in Rumänien tätigen werden, haben jedoch die Möglichkeit, sich für eine MwSt-Nummer registrieren zu lassen, falls das Unternehmen in Zukunft in Rumänien Geschäfte tätigt.

Buchhaltung

Wenn das GLC mehr als 15 Aktionäre hat, ist die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers obligatorisch.
Nicht alle Haftungsausschlussgesellschaften sind verpflichtet, eine Prüfung durchzuführen, da das Gesetz und bestimmte Arten von Geschäftsaktivitäten die Anforderung für Prüfungen auslösen können. Ein Finanzprüfer kann jedoch bestellt werden, wenn ein entsprechender Beschluss auf einer Hauptversammlung der Aktionäre gefasst wird.

Jahreshauptversammlungen

LLC muss eine Jahreshauptversammlung ihrer Aktionäre abhalten. Um beschlussfähig zu sein, müssen mindestens 3/4 der Gesamtzahl der Aktien anwesend sein. Beschlüsse können mit einfacher Mehrheit gefasst werden.

Öffentliche Dokumente

Obwohl die Namen der einzelnen Aktionäre in keinem öffentlichen Dokument erscheinen, sind die Namen der Firmenaktionäre Teil der öffentlichen Dokumente. Darüber hinaus sind auch die Namen der Direktoren Teil der öffentlichen Aufzeichnung.

Zeitpunkt der Inkorporation

Eine LLC kann erwarten, dass der Registrierungsprozess innerhalb von drei Werktagen abgeschlossen ist.

Regal-Firmen

Regalfirmen sind in Rumänien verfügbar.

 

Wie man eine SARL / SRL in Rumänien gründet

Eine rumänische SRL ist eine Aktiengesellschaft, die weitgehend der deutschen GmbH der französischen SARL entspricht. Alle Firmennamen müssen vom Handelsregisteramt genehmigt und reserviert werden, und dies geschieht in der Regel innerhalb eines Tages. Wörter, die geografische Orte vorschlagen, sind eingeschränkt, und für die Verwendung des Wortes "Rumänien" ist eine besondere Genehmigung erforderlich; dies kann etwa 30 Tage dauern. Ihr Firmenname kann in jeder Sprache sein, solange er das lateinische Alphabet verwendet, aber er darf einem bestehenden Unternehmen in Rumänien nicht täuschend ähnlich sein und muss mit dem Suffix SRL enden.

Dann reichen wir den Gesellschaftsvertrag und die Satzung des Unternehmens beim Handelsregister ein, es wird eine Eintragungsbescheinigung ausgestellt, die eine Anerkennungslizenz enthält, die besagt, dass alle Voraussetzungen für die Geschäftstätigkeit erfüllt sind. Die Gesellschaft beginnt ihre Existenz und hat das Recht, ihre Tätigkeit ab dem Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister fortzusetzen.

Der allgemeine Zeitrahmen für die vollständige Eingliederung beträgt zwei Wochen.

Business Finance International verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Gründung von Unternehmen in Rumänien und auf der ganzen Welt, und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses mit Rat und Tat zur Seite, von der Auswahl eines geeigneten Firmennamens bis zum endgültigen Beginn der steuerpflichtigen Aktivitäten.

 

Was Sie benötigen, um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung / SRL in Rumänien zu gründen

Um mit der Gründung Ihrer rumänischen LLC zu beginnen, benötigen wir die folgenden Elemente:

  • Der Name Ihres Unternehmens
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit aller Direktoren
  • Die vollständigen Namen und Adressen aller Aktionäre.
  • den Gegenstand des Unternehmens unter Angabe der Haupttätigkeit
  • Die Höhe des Kapitals und die Anzahl der von jedem Mitglied gezeichneten Aktien

Dokumente, die Sie bereitstellen müssen:

  • Identitätsnachweis (Reisepass, nationaler Personalausweis, Führerschein mit Lichtbild).
  • Nachweis der Wohnanschrift (Gas-/Stromrechnung oder Kredit-/Debitkartenabrechnung innerhalb der letzten drei Monate)

 

Fünf Vorteile der Registrierung einer Aktiengesellschaft / SRL in Rumänien

  1. Eine rumänische LLC benötigt nur einen Direktor. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Nationalität oder Wohnsitz, und Unternehmensleiter sind erlaubt.
  2. Ausländisches Eigentum von 100% an einer rumänischen SRL ist erlaubt. Es ist nur ein Aktionär erforderlich, und es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Zwar muss ein Aktionärsregister beim Handelsregister eingereicht werden, aber wenn Sie ein höheres Maß an Vertraulichkeit für die wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens benötigen, sind eingetragene Aktionäre zulässig, und wir können diesen Service anbieten.
  3. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung verleiht dem Unternehmen mehr Glaubwürdigkeit . Das Betreiben Ihres Unternehmens als Aktiengesellschaft ist glaubwürdiger und prestigeträchtiger als die Tätigkeit als Einzelunternehmen. Darüber hinaus ist der Firmenname geschützt und die Gründung schützt den Namen vor der Verwendung durch eine andere Körperschaft.
  4. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung begrenzt das Risiko, dem alle Beteiligten ausgesetzt sind. Der Handel als Gesellschaft mit beschränkter Haftung begrenzt das Risiko, dem alle Beteiligten ausgesetzt sind. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Rechtsform der Unternehmensorganisation, die als eine von den Einzelpersonen, die sie leiten, getrennte und gesonderte Einheit klassifiziert wird; bei unabhängigen Händlern und bei Personen in Personengesellschaften ist das persönliche Vermögen von Einzelpersonen gefährdet, wenn es einen Anspruch gegen die Organisation gibt, aber die Aktionäre einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden wahrscheinlich nur den Wert des von ihnen gezeichneten Aktienkapitals verlieren.
  5. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine weniger anfällige Managementstruktur. Das Unternehmen kann trotz Tod, Austritt oder Konkurs von Mitgliedern weiter verhandeln. Die Ernennung, Pensionierung oder Abberufung eines Direktors ist einfach.

 

 

Gründung von Unternehmen in Rumänien

Wenn Sie an der Gründung von Unternehmen in Rumänien interessiert sind, wenden Sie sich an unsere Experten.

 

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Bereich238 391,00
Bevölkerung21 848 500,00
HauptstadtBukarest
Arbeitslosigkeit4%
politischer ZustandRepublik
Telefonvorwahl40
Der Platz der Welt in der Korruption75
StandortSüdosteuropa, am Schwarzen Meer zwischen Bulgarien und der Ukraine
KlimaGemäßigt; kalte und bewölkte Winter mit häufigem Schnee und Nebel; sonnige Sommer mit häufigen Schauern und Gewittern; durchschnittliche Höchsttemperatur (Juli) + 29°; durchschnittliche Mindesttemperatur (Januar) + 2°.
Alphabetisierungsrate97,30%
Ethnische GruppenRumänisch 89,5%, Ungarisch 6,6%, Roma 2,5%, Ukrainisch 0,3%, Deutsch 0,3%, Russisch 0,2%, Türkisch 0,2%, andere 0,4%
Nationale WährungLeu (RON)
USD-Wechselkurse3,30
Pro-Kopf-BIP12.285 USD
Offizielle SpracheRumänisch
BonitätBB +
Das JustizwesenDas Oberste Gericht, das Verfassungsgericht
Die ExekutivbehördeRegierungschef/in: Premierminister/in, Parlamentsabgeordneter/in. Regierung: Ministerrat, der vom Premierminister ernannt wird.
Legislative BehördenZweikammerparlament: Senat (173 Sitze), Abgeordnetenkammer (334 Sitze)

UNTERNEHMENSINFORMATIONEN

Möglichkeit, vorgefertigte Unternehmen zu kaufenNein
RechtssystemZivilrecht (nach französischem, belgischem, italienischem und deutschem Vorbild)
Die Verwendung des kyrillischen Alphabets im NamenNein
Lokales HauptquartierJa
Organisations- und RechtsformenAktiengesellschaft (SA) (Societate pe actiuni), Offene Handelsgesellschaft (SNC), Kommanditgesellschaft (societate in comandita simpla), Kommanditaktiengesellschaft (societate in comandita pe actiuni) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL)
Angabe von GAP im NamenSRL (Societate cu Raspundere Limitata)
Lokaler registrierter AgentJa

AKTIEN UND AKTIENKAPITAL

Standard-WährungLeu
Informationen über den Begünstigten sind offenzulegen200
Der Mindestbetrag des eingezahlten Kapitals, Währung nat.200
Der Mindestbetrag des ausgegebenen Kapitals200
InhaberaktienNein
Zahlungsbedingungen für das ausgegebene KapitalZum Zeitpunkt der Registrierung
Bedingungen und Modalitäten der KapitalauszahlungZum Zeitpunkt der Registrierung
Üblicher Nennwert von Aktienzehn
Möglichkeit zur Ausgabe von Aktien ohne NennwertNein

IMPOSITION

MEHRWERTSTEUER.Ja
Basissatz der Körperschaftssteuer16,00%
KapitalgewinnsteuerNein
WährungskontrolleNein
Einzelheiten der KörperschaftssteuersätzeAllgemeiner Einkommenssteuersatz - 16%; kleine Unternehmen werden auf Verkäufe zum 3% besteuert
StempelsteuerNein

DIREKTOR UND SEKRETÄR

Mindestanzahl von Direktoren1
Die Verpflichtung für AufenthaltsleiterNein
Der Direktor der juristischen Personen ist befugtJa
Die Daten sagen dem örtlichen BeamtenJa
Datenfeld im öffentlichen RegisterJa
Anwesenheitspflicht des SekretärsNein
Wohnsitzerfordernis des SekretärsNein
Qualifikationsvoraussetzungen für den SekretärNein
Rechtsperson als SekretärNein

AKTIONÄR UND BEGÜNSTIGTER

Mindestanzahl von Aktionären1
Die Daten werden in das öffentliche Register eingetragenJa
Wohnsitzerfordernis für AktionäreNein
Informationen über den Begünstigten sind offenzulegenJa
Die Informationen können an den örtlichen Agenten weitergegeben werden.Ja
Firmenaktionäre sind akzeptabelJa

BERICHTE

Die Pflicht, Berichte einzureichenJa
Offener Zugang zu BerichtenNein
Gesetzliche PrüfungNein
Die Anforderung, einen Jahresbericht einzureichenNein
Freier Zugang zum JahresberichtNein
Die MeldepflichtJa
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Unterzeichnerstaaten)74
Beitritt zur OECDNein